§14a EnWG: Welches Steuerungs-Modul ist das richtige für mich? Vergleich & Entscheidungshilfe
- Tim Kuchel

- 25. Juli
- 9 Min. Lesezeit
Mit immer mehr Wärmepumpen und Elektroautos in Deutschland steigt der Stromverbrauch, damit das Stromnetz nicht überlastet, greift seit 2024 §14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz). Dieser Paragraf regelt die netzorientierte Steuerung bestimmter großer Stromverbraucher („steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ wie Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeicher oder Klimaanlagen). Neue Geräte mit über 4,2 kW Leistung, die ab 1. Januar 2024 in Betrieb gehen, müssen dem Netzbetreiber gemeldet werden und technisch so ausgestattet sein, dass der Netzbetreiber sie bei drohender Netzüberlastung ferngesteuert drosseln kann. Keine Sorge: Eine Drosselung bedeutet hier nur, dass maximal auf 4,2 kW reduziert wird, komplett ausschalten darf der Netzbetreiber die Anlage nicht. So bleibt z.B. Ihre Wärmepumpe weiterhin in Betrieb und Ihr E-Auto lädt weiter (nur eben gedimmt), selbst im Notfall. Diese Eingriffe sollen zudem die Ausnahme bleiben; wenn es öfter zu Drosselungen käme, müsste der Netzbetreiber sein Netz ausbauen.
Was haben Sie davon? Im Gegenzug für diese Flexibilität erhalten Betreiber solcher Geräte deutlich günstigere Stromtarife durch reduzierte Netzentgelte. Das Netzentgelt ist der Entgeltanteil für die Nutzung des Stromverteilnetzes und macht rund ein Fünftel bis ein Viertel des Strompreises aus. Je nach gewähltem Modul nach §14a EnWG können Sie hier erhebliche Rabatte erhalten: typisch rund 10 Cent pro kWh Ersparnis auf den Strompreis für Wärmepumpe oder Wallbox. In der Praxis bedeutet das z.B. in Berlin bei einem Haushaltstarif von ca. 33 Ct/kWh eine Reduktion auf etwa 22 Ct/kWh, also 11 Cent weniger pro kWh für den Wärmepumpen- oder Autostrom. Für ein E-Auto oder eine Wärmepumpe kann das mehrere hundert Euro Ersparnis pro Jahr bedeuten.

Modulvergleich der §14a-Module
Für die Netzentgeltreduzierung nach §14a EnWG stehen drei Varianten (Module 1, 2 und 3) zur Verfügung. Die folgende Tabelle vergleicht diese Module hinsichtlich der Art des Rabatts, der technischen Voraussetzungen und typischen Einsatzbereiche:
Merkmal | Modul 1 (pauschal) | Modul 2 (separater Zähler) | Modul 3 (zeitvariabel) |
Netzentgelt-Rabatt | Pauschalbetrag pro Jahr (unabhängig vom Verbrauch). Ergibt je nach Region ca. 165 €/Jahr Rabatt. | Prozentuale Ermäßigung: 60 % Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis je kWh (d.h. nur 40 % der üblichen Netzkosten je kWh zahlen). Zudem entfällt der Netzentgelt-Grundpreis vollständig. | Zeitabhängige Netzentgelte: Drei Preisstufen – ein Standardtarif (ST) wie üblich, ein Hochtarif (HT) zu Spitzenlastzeiten (etwas teurer) und ein Niedrigtarif (NT) zu schwachen Netzauslastungszeiten (deutlich günstiger). Modul 3 kombiniert diesen Tarif mit dem Modul-1-Pauschalrabatt im Hintergrund. |
Voraussetzungen | Keine besondere Zusatztechnik erforderlich außer der grundsätzlichen Steuerbarkeit Ihrer Anlage (Standard bei Neugeräten ≥4,2 kW ab 2024). Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber (durch Fachbetrieb) genügt – man landet automatisch in Modul 1. | Separater Stromzähler für das Gerät ist erforderlich. Das Gerät wird auf einen eigenen Zähler/Vertrag („unterbrechbarer Verbrauch“) gelegt, getrennt vom Haushaltsstrom. Nur an solchen separaten Abnahmestellen darf Modul 2 angewendet werden. | Intelligentes Messsystem (Smart Meter mit Kommunikation + Steuerbox) muss installiert und voll funktionsfähig sein. Außerdem kann Modul 3 nur in Kombination mit Modul 1 gewählt werden – es ist ein Zusatzbaustein, kein eigenständiges Modell. |
Zähler & Technik | Kein zweiter Zähler nötig – Gerät kann über den bestehenden Haushaltszähler laufen. (Langfristig erfolgt der Austausch gegen einen Smart Meter mit Steuerbox, aber ein separater Zählpunkt ist nicht erforderlich.) | Zweiter Zähler (Zweitarifzähler) wird eingebaut für das steuerbare Gerät. Entsprechend benötigt man auch einen zweiten Stromliefervertrag für diesen Zähler. (Auch dieser Zähler wird perspektivisch als intelligenter Zähler ausgeführt.) | Smart Meter + Steuerbox obligatorisch (zur zeitabhängigen Messung und Steuerung). Oft ist der Smart Meter Gateway der vorhandene Haushaltszähler; einzelne Geräte können direkt oder über ein Energiemanagement-System (EMS) angesteuert werden. |
Kombinierbarkeit | Kann optional mit Modul 3 kombiniert werden (zeitvariable Komponente). | Nicht mit Modul 3 kombinierbar – bei Wahl von Modul 2 ist kein zeitvariables Entgelt möglich. (Pro Zähler ist immer nur entweder Modul 1 oder Modul 2 wählbar.) | Nur in Ergänzung zu Modul 1 nutzbar. Modul 3 ist kein eigenständiges Modul, sondern ein zusätzliches Tarif-Feature. Mit Modul 2 ist es nicht kombinierbar. |
Stromtarif / Abrechnung | Kann in jedem normalen Haushalts-Stromtarif genutzt werden. Der Netzbetreiber berechnet dem Stromanbieter automatisch das verminderte Netzentgelt, welches dann an Sie weitergegeben wird. (Empfehlung: beim Stromanbieter nachfragen und ggf. einen Tarif wählen, der §14a-Rabatte berücksichtigt.) | Erfordert meist einen speziellen Wärmepumpen- oder Autostromtarif beim Stromanbieter. Theoretisch kann jeder Anbieter die reduzierten Netzentgelte weitergeben, verpflichtet sind sie aber nicht. Praktisch sollten Sie einen Tarif wählen, der explizit für Wärmepumpe/Wallbox ausgeschrieben ist – dort ist der 60 %-Netzentgeltrabatt schon eingepreist. | Zeitvariabler Tarif des Stromanbieters notwendig, da unterschiedliche kWh-Preise je nach Tageszeit abgerechnet werden müssen. Derzeit (2025) gibt es nur wenige Angebote – oft müssen Sie direkt mit Ihrem Anbieter klären, ob und in welchem Tarif Modul 3 umgesetzt wird. Achtung: Smart Meter-Tarif (mit viertelstündiger Messung) ist Voraussetzung. |
Empfehlung / geeignet für | Niedrigen bis mittleren Verbrauch des Geräts: z.B. Wallbox bei moderater Fahrleistung, Wärmepumpe in effizientem Haus, oder Batteriespeicher, der nur PV-Strom speichert. Sobald Eigenverbrauch (PV) einen Teil des Strombedarfs deckt, ist Modul 1 meist ideal. Faustregel: bei < ~3.000 kWh/Jahr Verbrauch ist Modul 1 meist vorteilhafter. | Hohe jährliche Verbräuche: z.B. Wärmepumpe im unsanierten Altbau, Durchlauferhitzer, oder Viel-Lader beim E-Auto. Je höher der Verbrauch, desto mehr spart Modul 2 gegenüber Modul 1. Faustregel: ab ~4.500 kWh/Jahr lohnt Modul 2 sehr wahrscheinlich, 3.000–4.500 kWh ist Einzelfallprüfung. | Flexible, steuerbare Nutzung: sinnvoll, wenn Sie den Verbrauch in günstigere Zeiten verlagern können. Ideal z.B. für E-Autos, die über viele Stunden angeschlossen sind und zeitversetzt laden können. Auch möglich bei Wärmepumpen mit Pufferspeicher in gut gedämmten Häusern, wo Heizzeiten verschoben werden können. Nur dann schöpfen Sie den Vorteil der Niedrigtarif-Stunden voll aus. |
Vor- und Nachteile der Module im Überblick
Abschließend bewerten wir die Module 1–3 nochmal nach mehreren Kriterien: Kosten (einmalig und laufend), Flexibilität für den Nutzer, Planungssicherheit, mögliche Förderungen, Netzdienlichkeit und ab welcher Verbrauchsmenge sich welches Modell lohnt.
Kriterium | Modul 1 (Pauschal) | Modul 2 (60 % Rabatt) | Modul 3 (Zeitvariabel) |
Einmalige Kosten | Keine zusätzlichen Kosten für Zähler – vorhandener Zähler wird genutzt. Evtl. Zählerschrank-Anpassung notwendig, falls noch kein Platz für Smart Meter/Steuerbox ist (im Altbau); diese Kosten fallen aber unabhängig vom Modul an und können gefördert werden. | Installation Zweitzähler (falls nicht bereits vorhanden) – je nach Netzbetreiber ca. 100–300 € einmalig. Die Anmeldung und Einrichtung des separaten Zählpunktes erfolgen über den Netzbetreiber. | Keine direkten Installationskosten speziell für Modul 3. Allerdings nur nutzbar mit Smart Meter – der Einbau des intelligenten Messsystems erfolgt als gesetzlicher Pflichteinbau durch den Messstellenbetreiber. Dieser Einbau ist für Sie kostenlos (die Kosten werden über jährliche Messentgelte gedeckt). |
Laufende Kosten | Messstellenbetrieb ~100 €/Jahr für das intelligente Messsystem (ca. 50 € für Smart Meter + 50 € für Steuerbox). Hinweis: Dieses Entgelt fällt erst an, sobald der Smart Meter tatsächlich installiert ist – oft erst Monate oder Jahre nach Anmeldung. | + Zusatzkosten für zweiten Zähler: ca. 20–30 €/Jahr Messstellenentgelt für digitalen Zweitarifzähler. Zudem zweiter Stromliefervertrag nötig: dadurch doppelte Grundgebühr beim Stromanbieter (häufig ~100 €/Jahr). Diese Fixkosten schmälern die Einsparung durch den Rabatt. (Auch hier kommen ~100 €/Jahr für Smart Meter hinzu, sobald eingebaut.) | Messstellenentgelt ~100 €/Jahr (siehe Modul 1). Ansonsten keine weiteren laufenden Kosten außer denen, die ohnehin im Stromtarif anfallen. Modul 3 selbst verursacht keine Gebühr, es verändert „nur“ die Preisstruktur. |
Flexibilität (für Nutzer) | Sehr hoch – keine Verhaltensänderung nötig. Das Gerät kann rund um die Uhr laufen wie gewohnt; der Netzbetreiber greift nur im Ausnahmefall ein, ohne Ihr Zutun. Sie müssen Lade- oder Heizzeiten nicht planen oder verschieben. | Sehr hoch – ebenfalls kein aktives Zutun erforderlich. Die Wallbox oder Wärmepumpe läuft automatisch und wird nur im Notfall gedrosselt (separat). Als Nutzer bemerken Sie außer der Ersparnis keinen Unterschied im Alltag. | Eingeschränkt – Sie sollten verbrauchsintensive Vorgänge zeitlich planen und in günstige Phasen legen. Nur wenn Sie z.B. Ihre Wallbox-Ladezeiten oder den Heizstab der Wärmepumpe auf Niedrigtarif-Stunden legen, profitieren Sie voll. Unflexibler Verbrauch (zur falschen Zeit) kann sogar teurer sein (Hochtarif). |
Planungssicherheit | Maximal – die jährliche Gutschrift ist fix (unabhängig vom tatsächlichen Stromverbrauch des Geräts). Sie wissen im Voraus, dass Sie z.B. ~150–180 € im Jahr sparen, egal ob die Wärmepumpe viel oder wenig läuft. Einfach kalkulierbar im Budget. | Mittel – Sie sparen pro verbrauchter kWh, d.h. je mehr Verbrauch, desto mehr Ersparnis. Die tatsächliche Entlastung schwankt mit Ihrem Nutzungsverhalten und den Netzentgelt-Höhen vor Ort. Trotzdem bleibt der Rabattanteil (60 %) konstant. Sie müssen also grob abschätzen, wie viel kWh das Gerät pro Jahr brauchen wird. | Geringer – die Ersparnis hängt von mehreren Variablen ab: Ihrem Verbrauchsprofil (wann nutzen Sie wie viel Strom?) und der Tarifgestaltung des Netzbetreibers (wann gelten NT/HT und wie hoch sind die Differenzen?). Diese Faktoren können sich auch ändern (z.B. vierteljährlich andere Zeitfenster). Die Kostenvorteile sind daher weniger sicher vorab zu beziffern. |
Förderung / Zuschüsse | Keine direkte Förderung für Modul 1 (der „Bonus“ ist ja der Netzentgelt-Rabatt selbst). Falls aber technische Aufrüstungen nötig sind (z.B. neuer Zählerschrank für Smart Meter), können allgemeine Förderprogramme greifen – etwa BEG Einzelmaßnahmen für effiziente Gebäude, das auch Zählerschränke fördert. | Keine direkte Förderung. Die Einrichtung eines zweiten Zählers wird nicht speziell bezuschusst (da freiwillig). Auch hier gilt: falls bauliche Maßnahmen anstehen (Zählerschrank erweitern etc.), prüfen, ob eine Förderung über andere Programme möglich ist. | Keine direkte Förderung. Modul 3 ist eine Tarif-Option, kein physisches Gerät. Die nötigen Smart-Meter-Komponenten werden im Rahmen des gesetzlichen Rollouts installiert (ohne Förderung, aber auch ohne Investitionskosten für Sie). Eventuell fördern einige Anbieter Pilotprojekte – das wäre individuell zu recherchieren. |
Netzdienlichkeit | Hoch (reaktiv) – Durch die Möglichkeit der ferngesteuerten Lastreduzierung leistet auch Modul 1 einen Beitrag zur Netzstabilität. Allerdings steuert der Verbraucher selbst sein Verhalten nicht aktiv anders; die Lastverteilung über den Tag bleibt wie gehabt, bis auf Eingriffe im Notfall. | Hoch (reaktiv) – Modul 2 bietet dem Netz dieselbe Notfall-Steuerbarkeit (Abschaltung/Drosselung bei Überlast) und hat damit einen ähnlichen netzstützenden Effekt im Ernstfall. Im normalen Betrieb ändert sich am Lastprofil wenig (kein zeitliches Verschieben von Lasten, aber auch keine neuen Lastspitzen). | Sehr hoch (proaktiv) – Ziel von Modul 3 ist es ausdrücklich, Lastspitzen zu kappen und Täler zu füllen. Verbraucher werden motiviert, Strom in Zeiten geringer Netzauslastung abzunehmen. Damit fördert Modul 3 die Netzstabilität am stärksten. Stoßzeiten werden entlastet, weil dort ein Hochtarif abschreckt, während überschüssige Ökostrom-Phasen (z.B. sonniger Mittag) durch Niedrigtarife besser genutzt werden. |
Lohnt ab ca. | „Immer etwas“ – Da Modul 1 pauschal vergütet, haben Sie immer einen Vorteil, selbst bei geringem Verbrauch. Besonders empfehlenswert bei < ~3.000 kWh/Jahr Verbrauch der Anlage (z.B. effiziente Wärmepumpe, wenig genutzte Wallbox, PV-Speicher). In höheren Verbrauchsbereichen steigt zwar der absolute Vorteil von Modul 2, aber Modul 1 bleibt die unkomplizierte Basislösung für alle Neuanlagen. | Ab ~4.500 kWh/Jahr klar vorteilhaft. Bei sehr hohem Verbrauch ist Modul 2 unschlagbar, da die Einsparung nach oben offen skaliert. Im Bereich 3.000–4.500 kWh sollte man rechnen: Je nach Strompreis und Mehrkosten kann Modul 2 etwas günstiger oder gleichauf mit Modul 1 sein. Unter ~3.000 kWh lohnt der Aufwand i.d.R. nicht, hier ist Modul 1 fast immer besser. | Schwer quantifizierbar: Modul 3 lohnt sich, wenn Sie einen großen Teil Ihres Verbrauchs in NT-Zeiten legen können und diese NT-Preise deutlich unter Standard liegen. Als Anhaltspunkt: Könnten Sie z.B. ~50 % Ihres Verbrauchs von teuren auf günstige Stunden verlagern, ergibt sich ein spürbarer Vorteil gegenüber Modul 1. Konkret hängt dies aber von Ihrem Lebensstil und den Tarifdetails ab. Wenn Sie kaum Flexibilität haben oder Ihr Netzbetreiber nur geringe Differenzen anbietet, kann Modul 3 auch neutral oder nachteilig sein. |
Fazit & Entscheidungshilfe
Welcher Anwendertyp sollte welches Modul wählen? Für die meisten privaten Anwender in Berlin/Brandenburg, etwa Besitzer einer Photovoltaik mit Wärmepumpe oder eines E-Autos mit überschaubarer Fahrleistung ist Modul 1 die erste Wahl. Es ist standardmäßig voreingestellt und bietet ohne Zusatzaufwand einen soliden Preisnachlass auf den Strom. Modul 2 empfiehlt sich, wenn Sie gezielt einen sehr hohen Stromverbraucher haben (z.B. Wärmepumpe >4500 kWh/Jahr im großen unsanierten Haus, oder vielleicht zwei E-Autos im Haushalt), denn dann überwiegt der 60 %-Rabatt die Mehrkosten des zweiten Zählers deutlich. Modul 3 ist ideal für Technikaffine mit Smart Meter und flexiblem Verbrauch – vor allem E-Mobilisten und andere, die Ladevorgänge/Heizzeiten gut timen können, holen hier den größten Mehrwert heraus. Beachten Sie: Modul 3 gibt es nur in Kombination mit Modul 1, d.h. Sie erhalten immer zunächst den Pauschalrabatt und zusätzlich die Chance, durch Lastverschiebung weiter zu sparen.
Wie beantrage ich das beim Netzbetreiber? Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen muss Ihr Elektriker vor Inbetriebnahme beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Diese Meldung enthält auch die Angabe, welches Modul Sie wählen. Ohne Angabe werden Sie automatisch nach Modul 1 abgerechnet – möchten Sie gleich Modul 2 nutzen, sagen Sie das also dem Installateur, damit er es bei der Anmeldung vermerkt. Ein späterer Wechsel ist möglich: Sie können jederzeit beim Netzbetreiber beantragen, von Modul 1 zu 2 zu wechseln (oder umgekehrt) – etwa wenn Ihr Verbrauchsverhalten sich ändert. Modul 3 können Sie hinzubuchen, sobald Ihr Messstellenbetreiber ein Smart Meter installiert hat; hier sollten Sie vorab mit Ihrem Stromanbieter klären, ob er zeitvariable Tarife anbietet. Oftmals sind neue Tarife nötig, da nicht jeder Anbieter die Abrechnung nach Modul 3 schon unterstützt.
Welche Hardware und Zähler werden benötigt? Grundsätzlich wird jede Neuanlage ab 2024 früher oder später mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) ausgerüstet – also einem digitalen Stromzähler mit Kommunikationsmodul und einer Steuerbox. Dies geschieht meist automatisch durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber (in Berlin z.B. Stromnetz Berlin GmbH), für Sie fallen keine Anschaffungskosten an. Im Betrieb wird dafür eine jährliche Messgebühr erhoben (ca. 100 €). Einen separaten Zähler benötigen Sie nur, wenn Sie Modul 2 nutzen wollen – in dem Fall wird ein zusätzlicher Zählerplatz im Schrank belegt. Planen Sie einen Neubau oder eine größere Renovierung, ist es ratsam, vorsorglich einen zweiten Zählerplatz einzuplanen, um für solche Fälle gerüstet zu sein. Haben Sie mehrere steuerbare Geräte, können Sie frei entscheiden, ob Sie jedem einen eigenen Zähler spendieren (z.B. zwei Modul-2-Kreise) oder alle an einem lassen. Die meisten Privathaushalte belassen es bei einem gemeinsamen Zähler (einfacher, kostengünstiger) und nutzen ggf. ein Energiemanagement-System, um die Geräte hinter diesem Zähler optimal zu steuern.
Zum Schluss noch ein praktischer Hinweis: Sprechen Sie frühzeitig mit Fachleuten – Elektroinstallateur, Energieberater und Netzbetreiber. Diese helfen bei der richtigen Modulwahl, übernehmen die Anmeldung und kennen die technischen Anforderungen. Insbesondere in der Region Berlin/Brandenburg gibt es bereits Erfahrungen mit §14a-Projekten und spezielle Tarife etwa von Vattenfall.
Sie sind unsicher, welches Modul für Sie das richtige ist, oder benötigen Hilfe bei der technischen Umsetzung? Kontaktieren Sie uns! Als erfahrener Partner unterstützt eeeNation Sie gern bei der Beratung, Installation der Hardware (Smart Meter, Steuerbox, Energiemanagement) und der Abstimmung mit Ihrem Netzbetreiber – damit Sie optimal von §14a EnWG profitieren und Ihr Energiesystem fit für die Zukunft machen.
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Topp
Danke für den fundierten Überblick!
Sehr interessanter Beitrag.
Also 1, 2 oder 31. ob du wirklich richtig wählst siehst du wenn die Rechnung runter geht. Hahahah. LG