§14a EnWG: Welches Steuerungs-Modul ist das richtige für mich? Vergleich & Entscheidungshilfe
- Tim Kuchel

- 25. Juli
- 9 Min. Lesezeit
Mit immer mehr Wärmepumpen und Elektroautos in Deutschland steigt der Stromverbrauch, damit das Stromnetz nicht überlastet, greift seit 2024 §14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz). Dieser Paragraf regelt die netzorientierte Steuerung bestimmter großer Stromverbraucher („steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ wie Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeicher oder Klimaanlagen). Neue Geräte mit über 4,2 kW Leistung, die ab 1. Januar 2024 in Betrieb gehen, müssen dem Netzbetreiber gemeldet werden und technisch so ausgestattet sein, dass der Netzbetreiber sie bei drohender Netzüberlastung ferngesteuert drosseln kann. Keine Sorge: Eine Drosselung bedeutet hier nur, dass maximal auf 4,2 kW reduziert wird, komplett ausschalten darf der Netzbetreiber die Anlage nicht. So bleibt z.B. Ihre Wärmepumpe weiterhin in Betrieb und Ihr E-Auto lädt weiter (nur eben gedimmt), selbst im Notfall. Diese Eingriffe sollen zudem die Ausnahme bleiben; wenn es öfter zu Drosselungen käme, müsste der Netzbetreiber sein Netz ausbauen.
Was haben Sie davon? Im Gegenzug für diese Flexibilität erhalten Betreiber solcher Geräte deutlich günstigere Stromtarife durch reduzierte Netzentgelte. Das Netzentgelt ist der Entgeltanteil für die Nutzung des Stromverteilnetzes und macht rund ein Fünftel bis ein Viertel des Strompreises aus. Je nach gewähltem Modul nach §14a EnWG können Sie hier erhebliche Rabatte erhalten: typisch rund 10 Cent pro kWh Ersparnis auf den Strompreis für Wärmepumpe oder Wallbox. In der Praxis bedeutet das z.B. in Berlin bei einem Haushaltstarif von ca. 33 Ct/kWh eine Reduktion auf etwa 22 Ct/kWh, also 11 Cent weniger pro kWh für den Wärmepumpen- oder Autostrom. Für ein E-Auto oder eine Wärmepumpe kann das mehrere hundert Euro Ersparnis pro Jahr bedeuten.

Modulvergleich der §14a-Module
Für die Netzentgeltreduzierung nach §14a EnWG stehen drei Varianten (Module 1, 2 und 3) zur Verfügung. Die folgende Tabelle vergleicht diese Module hinsichtlich der Art des Rabatts, der technischen Voraussetzungen und typischen Einsatzbereiche:
Vor- und Nachteile der Module im Überblick
Abschließend bewerten wir die Module 1–3 nochmal nach mehreren Kriterien: Kosten (einmalig und laufend), Flexibilität für den Nutzer, Planungssicherheit, mögliche Förderungen, Netzdienlichkeit und ab welcher Verbrauchsmenge sich welches Modell lohnt.
Fazit & Entscheidungshilfe
Welcher Anwendertyp sollte welches Modul wählen? Für die meisten privaten Anwender in Berlin/Brandenburg, etwa Besitzer einer Photovoltaik mit Wärmepumpe oder eines E-Autos mit überschaubarer Fahrleistung ist Modul 1 die erste Wahl. Es ist standardmäßig voreingestellt und bietet ohne Zusatzaufwand einen soliden Preisnachlass auf den Strom. Modul 2 empfiehlt sich, wenn Sie gezielt einen sehr hohen Stromverbraucher haben (z.B. Wärmepumpe >4500 kWh/Jahr im großen unsanierten Haus, oder vielleicht zwei E-Autos im Haushalt), denn dann überwiegt der 60 %-Rabatt die Mehrkosten des zweiten Zählers deutlich. Modul 3 ist ideal für Technikaffine mit Smart Meter und flexiblem Verbrauch – vor allem E-Mobilisten und andere, die Ladevorgänge/Heizzeiten gut timen können, holen hier den größten Mehrwert heraus. Beachten Sie: Modul 3 gibt es nur in Kombination mit Modul 1, d.h. Sie erhalten immer zunächst den Pauschalrabatt und zusätzlich die Chance, durch Lastverschiebung weiter zu sparen.
Wie beantrage ich das beim Netzbetreiber? Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen muss Ihr Elektriker vor Inbetriebnahme beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Diese Meldung enthält auch die Angabe, welches Modul Sie wählen. Ohne Angabe werden Sie automatisch nach Modul 1 abgerechnet – möchten Sie gleich Modul 2 nutzen, sagen Sie das also dem Installateur, damit er es bei der Anmeldung vermerkt. Ein späterer Wechsel ist möglich: Sie können jederzeit beim Netzbetreiber beantragen, von Modul 1 zu 2 zu wechseln (oder umgekehrt) – etwa wenn Ihr Verbrauchsverhalten sich ändert. Modul 3 können Sie hinzubuchen, sobald Ihr Messstellenbetreiber ein Smart Meter installiert hat; hier sollten Sie vorab mit Ihrem Stromanbieter klären, ob er zeitvariable Tarife anbietet. Oftmals sind neue Tarife nötig, da nicht jeder Anbieter die Abrechnung nach Modul 3 schon unterstützt.
Welche Hardware und Zähler werden benötigt? Grundsätzlich wird jede Neuanlage ab 2024 früher oder später mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) ausgerüstet – also einem digitalen Stromzähler mit Kommunikationsmodul und einer Steuerbox. Dies geschieht meist automatisch durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber (in Berlin z.B. Stromnetz Berlin GmbH), für Sie fallen keine Anschaffungskosten an. Im Betrieb wird dafür eine jährliche Messgebühr erhoben (ca. 100 €). Einen separaten Zähler benötigen Sie nur, wenn Sie Modul 2 nutzen wollen – in dem Fall wird ein zusätzlicher Zählerplatz im Schrank belegt. Planen Sie einen Neubau oder eine größere Renovierung, ist es ratsam, vorsorglich einen zweiten Zählerplatz einzuplanen, um für solche Fälle gerüstet zu sein. Haben Sie mehrere steuerbare Geräte, können Sie frei entscheiden, ob Sie jedem einen eigenen Zähler spendieren (z.B. zwei Modul-2-Kreise) oder alle an einem lassen. Die meisten Privathaushalte belassen es bei einem gemeinsamen Zähler (einfacher, kostengünstiger) und nutzen ggf. ein Energiemanagement-System, um die Geräte hinter diesem Zähler optimal zu steuern.
Zum Schluss noch ein praktischer Hinweis: Sprechen Sie frühzeitig mit Fachleuten – Elektroinstallateur, Energieberater und Netzbetreiber. Diese helfen bei der richtigen Modulwahl, übernehmen die Anmeldung und kennen die technischen Anforderungen. Insbesondere in der Region Berlin/Brandenburg gibt es bereits Erfahrungen mit §14a-Projekten und spezielle Tarife etwa von Vattenfall.
Sie sind unsicher, welches Modul für Sie das richtige ist, oder benötigen Hilfe bei der technischen Umsetzung? Kontaktieren Sie uns! Als erfahrener Partner unterstützt eeeNation Sie gern bei der Beratung, Installation der Hardware (Smart Meter, Steuerbox, Energiemanagement) und der Abstimmung mit Ihrem Netzbetreiber – damit Sie optimal von §14a EnWG profitieren und Ihr Energiesystem fit für die Zukunft machen.
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Topp
Danke für den fundierten Überblick!
Sehr interessanter Beitrag.
Also 1, 2 oder 31. ob du wirklich richtig wählst siehst du wenn die Rechnung runter geht. Hahahah. LG